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Grundsatzerklärung

Einhaltung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette

Die BEUMER Group GmbH & Co. KG nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung als international tätiges Unternehmen im Bereich der Intralogistik ernst. Wir sind uns der Bedeutung der Einhaltung von Umwelt- und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bewusst und bekennen uns zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Wirtschaften entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette.

Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind für unser Handeln als werteorientiertes Familienunternehmen entscheidend. Unser Ziel ist es, die Einhaltung von Menschenrechten, Sozialstandards und Umweltschutz in allen Bereichen der BEUMER Group GmbH & Co. KG eingehalten werden. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, dass sie die gleichen Standards und Sorgfaltspflichten anwenden. Diese Politik ist verbindlich für alle Standorte der BEUMER Group GmbH & Co. KG weltweit.

Sorgfaltspflichten

Auf der Grundlage unserer Sorgfaltspflichten setzt sich die BEUMER Group GmbH & Co. KG verpflichtet sich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten insbesondere zur Umsetzung von Menschenrechts- und Umweltschutzmechanismen in den folgenden Bereichen:

Menschenrechte

Implementierung eines Prozesses zur Einhaltung unserer Sorgfaltspflichten

Für die gründliche Umsetzung einer Sorgfaltsprüfung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen haben wir einen Prozess vorbereitet, der aus den folgenden Elementen besteht:

  • Risikomanagement
  • Risiko-Analyse
  • Vorbeugende Maßnahmen
  • Abhilfemaßnahmen
  • Beschwerdeverfahren (Whistleblower-System)
  • Überprüfung der Effektivität
  • Dokumentation und Berichterstattung

Schutz der Umwelt

Risikomanagement

Die BEUMER Group hat ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem eingerichtet, um die Einhaltung der in dieser Erklärung festgelegten Sorgfaltspflichten zu gewährleisten.

Risikoanalyse

Um Risiken von Menschenrechts- und Umweltverstößen zu erkennen, führt die BEUMER Group GmbH & Co. KG jährlich und ad hoc eine Risikoanalyse in Übereinstimmung mit den geltenden regulatorischen Anforderungen.

Vorbeugende Maßnahmen

Die BEUMER Group hat sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in Bezug auf direkte Lieferanten geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung identifizierter Risiken festgelegt.

Abhilfemaßnahmen

Stellt die BEUMER Group fest, dass eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verpflichtung im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem direkten Lieferanten bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, werden unverzüglich konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Verletzung zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren.

Ist die Verletzung bei einem indirekten Zulieferer eingetreten oder droht sie, wird ad hoc eine Risikoanalyse durchgeführt, Präventivmaßnahmen eingeleitet und ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung umgesetzt.

Beschwerdemechanismus

Die BEUMER Group GmbH & Co. KG hat ein Beschwerdesystem eingerichtet, über das Hinweise auf Risiken und Verstöße in Bezug auf Menschenrechte und Umweltverpflichtungen abgegeben werden können.

Wenn Sie ein Anliegen zu einem sozialen und/oder ökologischen Thema innerhalb der Wertschöpfungskette der BEUMER Group vorbringen möchten, klicken Sie bitte hier oder wenden Sie sich an [email protected].

Überprüfung der Effektivität

Die Wirksamkeit der Präventions- und Abhilfemaßnahmen wird von der BEUMER Group GmbH & Co. KG einmal jährlich und zusätzlich ad hoc überprüft. Falls erforderlich, werden diese umgehend aktualisiert.

Dokumentation und Berichterstattung

Die BEUMER Group GmbH & Co. KG kommt den Berichts- und Veröffentlichungspflichten nach, die sich aus den geltenden gesetzlichen Anforderungen ergeben. Ab dem Jahr 2025 werden wir jährlich über unsere Bemühungen zur Einhaltung der höchsten Sorgfaltspflicht in unserer Lieferkette berichten. Dies beinhaltet die Veröffentlichung der Ergebnisse unserer Risikobewertung der Lieferkette sowie eine detaillierte Beschreibung unserer Schritte zur Minderung dieser identifizierten Risiken und der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.


Andreas Backs

Direktor Globale Nachhaltigkeit

Juni 2024